Direktversicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung

Betriebliche Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht!

Optimal fürs Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen!

Wer sich heute nur auf die gesetzliche Rente verlässt, hat später das Nachsehen. Mehr als die Grundversorgung kann diese künftig nicht mehr bieten. Deshalb ist eine zusätzliche Absicherung unverzichtbar. Nehmen Sie Ihre Altersversorgung selbst in die Hand. Um Sie dabei zu unterstützen, fördert der Staat die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung durch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile.

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen – von einer klassischen Rentenversicherung über Riester bis Rürup etc. Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege. Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen, sowie die Direktversicherung. Letztere ist weit verbreitet und bietet viele Vorzüge.

Für wen ist eine betriebliche Altersversorgung interessant?

Die betriebliche Altersvorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis interessant, nicht nur für „Besserverdiener“. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der betrieblichen Altersvorsorge eine ausgezeichnete Möglichkeit vorzusorgen.

Tarifverträge / Minijober

In vielen Branchen ist die betriebliche Altersvorsorge bereits in den Tarifverträgen geregelt. Informieren Sie sich bei Ihrer Personalabteilung. Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer Direktversicherung vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Durch die sog. Minijobrente hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen. Einzige Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein und der Verdienst darf 450 € im Monat nicht überschreiten.


Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer

Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen. Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei (2020: 276 Euro monatlich), die nächsten 4% sind nur steuerfrei). Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls angerechnet. Ab dem 01.01.2020 gibt es einen Freibetrag für Betriebsrenten in Höhe von 159,25 EURO pro Monat.

Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus. Auch dem Arbeitgeber bringt die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung verschiedene Vorteile.

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz?

Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung haben Sie vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Zahlt Ihr Arbeitgeber die Beträge (Arbeitgeberfinanzierung), entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht in der Regel erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit, außer dies ist vertraglich anders geregelt.

Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertag.
  • • Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen.
  • • Sie können den Vertrag aus eigenen Beiträgen privat weiter finanzieren.
  • • Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftiger Rente weiter.

Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.

DIE VORTEILE AUF EINEN BLICK

  • • Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge
  • • Fördereffekt: Es fließt mehr in die Vorsorge als Sie selbst aufwenden
  • • Die Beiträge zur bAV sind teils steuer- und sozialabgabenfrei
  • • Flexible Produktauswahl
  • • Lebenslange Rente
  • • Kapitalauszahlungen möglich
  • • Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
  • • Insolvenzschutz
  • • Nach Unverfallbarkeit keine Anrechnung auf Hartz IV während der Ansparphase
  • • Sollten Sie in Ihrem Rentenbezug auf Sozialleistungen angewiesen sein, können Sie eine zusätzliche Altersrente bis zu einem Freibetrag von 50 % der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII aus Altersvorsorgeverträgen zusätzlich beziehen, ohne dass diese von Ihrer Grundsicherung abgezogen werden.

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge. Daneben sollten Sie u. a. aber auch die Riester-/ Rürup-Rente und die private Rentenversicherung beachten. Je nach Lebenssituation kann eine andere Art der Vorsorge oder eine Kombination aus verschiedenen Varianten vorteilhaft sein.

Mehr Informationen zu diesem spannenden Thema haben wir in unseren Informationsbroschüren niedergeschrieben. Kostenlos und unverbindlich jetzt anfordern!

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