Zuzahlungen, die Sie dieses Jahr noch in bestehende Riester- oder Basisrentenversicherungsverträge leisten, wirken sich positiv auf die Höhe Ihrer Steuerrückzahlung im kommenden Jahr aus.
Neuabschlüsse mit spätester Beginn 01.12.2020 können für dieses Jahr steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Zahlungseingang beim Versicherer bis zum 31.12.2020 eingegangen ist.
Gerne stehe ich für Rückfragen in unserem LIVE Chat zur Verfügung.